Polizeiliche Bekanntmachung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nach Nr. 43.4.2.4 VVHSOG;
hier: Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an polizeilich sichergestellten Sachen
Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat am 28.05.2026 in Frankfurt am Main Fundgegenstände zur Eigentumssicherung (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 HSOG) sichergestellt und in polizeiliche Verwahrung genommen.
Es handelt sich dabei um folgende/n Gegenstand/stände:
Lautsprecher Sonos One gen2, Individual-Nr. 902-23-116
Die Eigentümer oder sonstigen Berechtigten werden hiermit aufgefordert, bis zum 21.12.2026 ihre Rechte beim
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Abteilung Verwaltung
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Az.: V11-21a02-700/26
E-Mail: Eigentumsanmeldung.ppffm@polizei.hessen.de
anzumelden und in geeigneter Form glaubhaft zu machen.
Sofern bis zum Ende der vorgenannten Frist keine Anmeldung und Glaubhaftmachung von Rechten an dem/den vorgenannten Gegenstand/ständen gegenüber vorgenannter Stelle erfolgt, wird/werden der/die Gegenstand/stände auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verwertet bzw. vernichtet.
Frankfurt am Main, 21.10.2026
Polizeipräsidium Frankfurt am Main